"Älter werden im Mühlenkreis"
Mit diesem Ratgeber möchte der Kreis Minden-Lübbecke auf über 100 Seiten viele Fragen zu den unterschiedlichsten Themen eingehen , Fragen beantworten und Ansprechpartner vorstellen.
Die Themen strecken sich von Sport und Bewegung, Mobilität im Alter, Beratung und Hilfe für Menschen mit Demenz über die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie Wohnraumanpassung bis hin zu
alternativen Wohnformen, hauswirtschaftliche Hilfe, Pflege und Betreuung.
Herausgeber: Kreis Minden-Lübbecke
Verlag: Verlag und Marketing, Eppingen
Vorwort des Kreis Minden-Lübbecke / Sozialamt
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 können Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben.
Im § 45b des Sozialgesetzbuches XI ist geregelt, wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Betreuungsleistungen
- Betreuung für Personen mit Demenz
- Tagesbetreuung
- Einzelbetreuung
- Beschäftigungen wie z. B. das Spielen von Gesellschaftsspielen, Lesen etc.
- und weitere
Entlastungsleistungen
- Unterstützung bei der Häuslichen Reinigung / hauswirtschaftliche Hilfe
- Einkaufs-, Arzt, -Krankenhaus- und Kurfahrten
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- und weitere
- hierzu stehen bis zu 125€ monatlich als
Entlastungsbeitrag zur Verfügung
Verhinderungspflege
Definition:
"Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalendejahr (...)."
Verhinderungspflege erhält man, wenn Angehörige, die ihre Pflegebedürftige Person zu Hause versorgen und pflegen, eine Vertretung benötigen.
Dies kann kurzfristig oder geplant sein, einen Tag dauern oder auch mehrere Wochen.
Bis zu einer bestimmten Höhe, werden im Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 die anfallenden Kosten übernommen.
Der § 39 im Sozialgesetzbuch XI regelt alles rund um die Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Pflegegrad
Der Pflegegrad ist in 5 Stufen aufgeteilt und richtet sich nach der Selbstständigkeit des Antragstellers.
Der Antragsteller ist die Pflegebedürftige Person selbst.
Sie muss einen Fragenkatalog beantworten, dieser ist Entscheidend für die Pflegekasse einen Pflegegrad zu billigen oder abzulehnen.
Die im Fragenkatalog ermittelten Daten werden dann in Punkte umgewandelt, die letztendlich die Pflegegrade ergeben
- Pflegegrad 1 (12,5 bis 27 Punkte)
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2 (27 bis 47,5 Punkte)
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3 (47,5 bis 70 Punkte)
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4 (70 bis 90 Punkte)
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte)
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Mit Bewegung und Ernährung die Lebensqualität erhalten sowie mehr Sicherheit erhalten
Im alter fällt einem vieles nicht mehr so leicht, die Kräfte lassen nach.
Da wird auch der Einkauf, die Gartenarbeit oder Hauarbeit zu einer echten Herausforderung.
Automatisch fängt man an, sich weniger zu bewegen. Doch die Bewegung spielt eine wichtige Rolle in sachen Gesundheit.
Mit ausreichender Bewegung vermindert man das Risiko an Bluthochdruck, Diabetes, Herzinfarkten, Schlaganfällen oder auch Osteoporoe zu erkranken.
Mit bewusster Ernährung gesünder Leben. Gerade für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder chronichen Krankheiten ist Ernährung besonders wichtig, aber auch zur Vorsorge von Übergewicht.
Hier ist Schonkost der falsche Ansatz. Viel eher sollte hier auf eine ausgeglichene Ernährung mit viel Obst und Gemüse sowie wenig Fett und Zucker geachtet werden.
Auch das Trinken spiel eine wichtige Rolle. 2 Flaschen Wasser sollten über den Tag verteilt getrunken werden.
Geriatrische Rehabilitation
Nach einem Schlaganfall, nach Herzerkrankungen oder Erkrankungen der Bewegungsapparate können Aktivitäten des täglichen Lebens eingeschränkt werden. Durch die geriatriche Rehabilitation werden die Aktivitäten des täglichen Lebens bestmöglich wieder eingeübt und trainiert.
Das Ziel ist es, den Erkrankten die größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Hilfe und Pflege zu ermöglichen.